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Informationen für unsere
Physio Aktiv Patienten

Unsere Öffnungszeiten

Rezeption

Mo bis Do  
Fr  

8.00 Uhr – 19.00 Uhr
7.30 Uhr – 14.30 Uhr

Praxis

Mo bis Do  
Fr  

7.30 Uhr – 20.30 Uhr
8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Sollten Sie Termine außerhalb der Besetzungszeit haben, übernimmt Ihr/Ihre Therapeut/in den Empfang. Gerne können Sie im Wartezimmer Platz nehmen, bis Sie zu Ihrem vereinbarten Termin aufgerufen werden.

Da unsere Rezeptionistinnen auch mal mit der Versorgung eines Patienten beschäftigt sind, läuft der Anrufbeantworter auch während der Besetzungszeit. Gerne können Sie Ihr Anliegen auf dem Band hinterlassen, wir rufen sobald wie möglich zurück. Bitte beachten Sie, dass Anrufe, die Freitag nach 14.30 Uhr aufgezeichnet werden , erst Montag ab 8.00 Uhr bearbeitet werden.

Für Ihren Empfang, die Anmeldung, Terminvergaben und sonstige Fragen stehen Ihnen unsere Rezeptionistinnen zur Seite. Um den Ablauf an unserer Theke so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um die Beachtung folgender Punkte.

  • Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin mindestens 10 Minuten vor der Behandlung, so haben wir ausreichend Zeit für Ihre Aufnahme
  • Bitte bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Versicherungskarte mit
  • Falls Sie nach einem stationären Aufenthalt oder einer Reha nachbehandelt werden, bringen Sie bitte Ihren Entlassungsbefund und/oder Ihren Therapieplan mit

  • Die Terminvergaben sind stets verbindlich
  • Selbstverständlich kann man nicht jeden Termin einhalten, aber wir bitten Sie höflichst vereinbarte Behandlungstermine mindestens 24 h vorher abzusagen. Unser Anrufbeantworter zeichnet Ihre Stornierung Tag und Nacht, am Wochenende sowie an Feiertagen auf.
  • Wir arbeiten mit dem System „Warteliste". Patienten die auf einen Termin warten müssen können durch Ihre rechtzeitige Absage eingeschoben werden
  • Termine, welche kurzfristig oder gar nicht abgesagt werden, berechnen wir mit einer Ausfallgebühr von 25,-€ bei einem Einzeltermin und 50,-€ bei einem Doppeltermin.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Terminabsagen, Terminanfragen sowie die Koordination von Behandlungsterminen nicht per Email abwickeln

  • Wir möchten Sie informieren, dass Sie als gesetzlich versicherter Patient zu Ihren Behandlungen pro Rezept eine Zuzahlung leisten müssen.
  • Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der vom Arzt verordneten Anwendung und setzt sich aus 10% der Behandlungskosten und 10 € Praxisgebühr zusammen
  • Patienten mit Befreiung müssen nicht zuzahlen – bitte zur ersten Behandlung den Befreiungsausweis vorlegen
  • Die Gebühr wird spätestens bei der 2.Behandlung fällig

Liebe Patientin, Lieber Patient,

wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns alle Mühe für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung die Sie mit dem Rezept für die Anwendung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Obwohl wir unter Berücksichtigung unseres Personalaufwandes und unserer Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen müssen wir uns in letzter Zeit immer wieder das Argument privater KV Unternehmen anhören unsere Preise seien „unangemessen hoch bzw. unüblich“. Mit diesen und anderen unzutreffenden Argumenten erstatten manche private Krankenversicherungen unsere Rechnung nur partiell.

Zu diesem Thema möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die privaten Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.

Die privaten Krankenversicherungen berufen sich in ihrer Kritik an unseren Liquidationen teilweise auch auf die Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieses Argument ist ebenso unzutreffend. Die Leistungserstattung durch die GKV an uns Heilmittelerbringer steht in keinem Verhältnis zu der Arbeit, die ein/e fortbildungswillige/r und qualitätsorientierte/r Physiotherapeut/in im Laufe ihrer/seiner Berufsjahre leistet.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir uns mit unserer Privat-Liquidation nicht an die Forderung Ihrer KV anpassen.

  • Bitte bringen Sie zu Ihren Anwendungen stets ein großes Badetuch oder Laken mit
  • Dauerpatienten haben die Option, ihre Utensilien in einem Nummernfach zu deponieren
  • Wir bitten Sie pünktlich zu Ihrer Behandlung zu erscheinen – wir Therapeuten haben ein limitiertes Zeitmanagement und wollen, die Ihnen zur Verfügung stehende Behandlungszeit nutzen
Physio Aktiv - Ihre Praxis für Physiotherapie in Dachau